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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Livello Food GmbH im Zusammenhang mit der Nutzung von Livello-Produkten

§ 1 Geltungsbereich; Änderung der AGB
 
(1) Die Livello Food GmbH (nachfolgend auch "wir" oder "Livello") hat Ihrem Unternehmen einen Livello-Automaten (nachfolgend auch „Automat“) zur Verfügung gestellt, über den registrierte Nutzer via Livello-App und nicht registrierte Nutzer mit Hilfe Ihrer Giro- und Kreditkarte Getränke, Snacks und frische Mahlzeiten beziehen können.
 
(2) Sämtliche Services von Livello im Zusammenhang mit der Registrierung, der Nutzung der Website sowie der Nutzung der Automaten werden nachfolgend zusammenfassend als „Services“ bezeichnet.
 
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil.
 
(4) Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft nach folgendem Verfahren zu ändern: Hierzu werden wir Ihnen vorher die vorgesehenen Änderungen mitteilen und Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hinweisen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn Sie nicht binnen zwei Monaten nach der Änderungsmitteilung widersprechen. Falls Sie der Änderung widersprechen, behalten wir uns bei Angebotsvarianten mit unbestimmter Laufzeit bzw. Anzahl von Lieferungen die ordentliche Kündigung vor.​
 

§ 2 Auftragserteilung, Vertragsinhalt
 
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten sowohl gegenüber dem Vertragspartner, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, als auch sämtlichen Käufern (registriert oder nicht registriert), die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Für die gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie zusätzlich für die Lieferung von Verkaufsware und für die Aufstellung von Geräten, die auf den Preislisten bzw. Aufstellvereinbarungen abgedruckten Besonderen Verkaufs-/ Vertragsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Der Käufer erkennt diese Bedingungen spätestens durch die teilweise oder gänzliche Abnahme der gelieferten Ware an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn dieser einen Auftrag zu seinen Bedingungen bestätigt und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
 
(2) Die von uns auf unserer Website oder auf andere Art und Weise dargestellten Produkte verstehen sich stets freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Verkaufspartner dar, eine verbindliche Bestellung aufzugeben. Angebote des Interessenten werden erst mit unserer ausdrücklichen Annahme verbindlich, die auch durch Lieferung oder Rechnungserteilung erfolgen kann.
 
(3) Nebenabreden oder spätere Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen – inklusive dieser Schriftformklausel – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
(4) Aus Gründen der Frische- und Qualitätssicherung für unsere Lebensmittel behalten wir uns vor, Aufträge nicht anzunehmen, die über den durchschnittlichen Bedarf für den Zeitraum einer Normalbelieferung oder einer Promotion hinausgehen, der sich aus dem planmäßigen Belieferungsrhythmus ergibt. Bei Aufträgen, die über diesen genannten Bedarf hinausgehen, ist unsere Belieferung freibleibend.


§ 3 Allgemeine Pflichten des Nutzers; Löschung des Accounts (Livello-App)
 
(1) Livello unterstützt kontaktloses Bezahlen. Um Zugang zu unseren Services zu erhalten, müssen die Nutzer ihre NFC-fähige Karte nah an das Kartenterminal anhalten. Bei Giro/Kreditkarten wird mit einer Vorautorisierung (= Reservierungsbetrag) gearbeitet. Es wird zunächst geprüft, ob die vorgelegte Kreditkarte mit dem zu buchenden Betrag belastet werden kann. Ist das der Fall, wird der angefragte Betrag reserviert und die Türen öffnen sich zur Selbstbedienung. Nach dem Schließen der Tür wird die Endsumme berechnet, der Einkaufswert gebucht und der Restbetrag freigegeben (Teilstorno). Die Dauer der Freigabe des Restbetrags ist von der jeweiligen Bank abhängig. In der Regel dauert es wenige Minuten, es kann aber auch in seltenen Fällen bis zu mehreren Tagen dauern. Zu beachten ist, dass dem Nutzer maximal der Vorautorisierungsbetrag für den Einkauf berechnet werden kann, auch wenn der Nutzer einen höheren Warenwert entnimmt. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Produkte mit einem höheren Warenwert zu entnehmen, der den Vorautorisierungsbetrag übersteigt. Für Kleinbeträge (max. €50) ist keine zusätzliche Autorisierung durch PIN-Eingabe oder Unterschrift erforderlich. Jedoch verlangen viele Bank bei Girokarten, dass maximal fünf Zahlungen in Folge ohne Pin-Eingabe erfolgen können, bis der Kunde wieder eine Pin eingeben muss. Am Livello-Kartenterminal ist eine Pin-Eingabe leider nicht möglich.
 
(2) Zu den NFC-fähige Zahlungsmittel zählen Girokarte, Kreditkarte, Apple-Pay und Google Pay verwenden. Die Verwendung ist komplett anonym.

(3) Alternativ können Sie die Bedienung des Automaten und den Bezahlvorgang mit Hilfe der Livello-App bewerkstelligen. Die Registrierung ist kostenlos. Falls Sie unter 18 Jahre sind, ist für die Registrierung die Mitwirkung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

(4) Eine Registrierung erfolgt für die Nutzung der Ihrem Unternehmen und anderen frei zugänglich bereitgestellten Automaten.

(5) Alle Angaben, die Sie im Zusammenhang mit der Registrierung machen, insbesondere Ihre Kreditkartendaten, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Ihr Passwort dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben, sie müssen es für Unberechtigte unzugänglich sicher verwahren und uns ein Abhandenkommen oder eine Weitergabe unverzüglich in Textform anzeigen.

(6) Mit der Registrierung kommt noch kein Vertrag zwischen Ihnen und Livello zustande. Vielmehr schließen Sie erst am Automaten nach Maßgabe des § 4 dieser AGB einzelne Kaufverträge mit uns ab.

(7) Sie können Ihren Account jederzeit löschen. Bitte beachten Sie, dass Sie unsere Services dann nicht mehr in Anspruch nehmen können.


§ 4 Kauf von Automatenprodukten
 
(1) Unser Angebot ist stets auf den Vorrat des jeweiligen Automaten beschränkt. Livello ist nicht verpflichtet, dem Nutzer eine bestimmte Ware zur Verfügung zu stellen, wenn der Warenvorrat im betreffenden Automaten erschöpft ist. Unser Angebot steht zudem unter dem Vorbehalt der technischen Funktionsfähigkeit des Automaten.
 
(2) Entnehmen Sie ein oder mehrere Produkt aus einem der Kühlschränke kommt ein gültiger Kaufvertrag zwischen Livello und dem Nutzer durch Annahme unseres Angebots durch den Nutzer zustande. Nach Identifizierung des Nutzers am Automaten kann der Nutzer die gewünschten Produkte in der gewünschten Menge aus dem Automaten entnehmen. Sobald der Kühlschrank geschlossen wird, ist der Kaufvertrag abgeschlossen und der Kaufvorgang beendet.
Der Automat kann nun auf Ihre Kreditkarteninformationen zugreifen. Nach Abschluss des Kaufvorgangs wird Ihre Kreditkarte automatisch mit dem Kaufpreis belastet.
 
(3) Sie haben sicherzustellen, dass Ihre Kreditkarte bei Inanspruchnahme unserer Automatenservices gedeckt ist. Etwaige Rückbuchungsgebühren werden wir von Ihnen erstattet verlangen.
 
(4) Sollten die am Automaten erworbenen Produkte mangelhaft sein, stehen dem Nutzer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
 
(5) Ein Widerrufsrecht kommt Ihnen hinsichtlich der am Automaten gekauften Produkte nicht zu (§ 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB).

 
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
 
(1) Die Rechnungserteilung erfolgt auf der Grundlage der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste.
 
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
(3) Zahlungsbedingungen sind 14 Tage ohne Abzüge.
 
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit diese Gegenansprüche des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
(5) Unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt.
 
(6) Haben wir der Einschaltung eines Inkassokontors zugestimmt, so erlischt die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht mit der Zahlung an das Kontor, sondern erst mit Zahlungseingang bei uns.
 
(7) Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, ihm für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
 

§ 6 Kundendienst
 
Bei jeglichen Störfällen, bitten wir Sie, sich umgehend bei uns oder Ihrem Unternehmen zu melden. Sie erreichen uns unter support@livello.com.

 
§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
 

§ 8 Haftung
 
(1) Soweit die getroffenen Vereinbarungen keine abweichenden Regelungen enthalten, sind alle Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, sonstigem Ausschluss der Leistungspflicht, Verzug, Sachmängeln, Rechtsmängeln, Verletzung von vertraglichen Pflichten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, unerlaubter Handlung und Delikt etc.) gegen uns sowie gegen unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, für sonstige Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtung zur Lieferung einer mangelfreien Sache sowie Obhuts- und Schutzpflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
 
(2) Unsere Haftung ist, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt.
 
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Begrenzungen nach diesem § 8 gelten auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
 
(4) Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, Produkt-, Verzehr– und Warnhinweise zu den Produkten vor Verwendung sorgfältig zu lesen und zu beachten.
 

§ 9 Beendigung des Zugangs zur Nutzung; Zugangsstörungen
 
(1) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zu unseren Services jederzeit, auch ohne Grund und ohne vorherige Ankündigung, zu beenden. Insbesondere sind wir berechtigt, unsere Automaten jederzeit von ihrem Standort abzuziehen.
 
(2) Es besteht kein Anspruch auf jederzeitigen, ungestörten Zugang zu unseren Services. Insbesondere gewährleisten wir keinen jederzeit uneingeschränkten und ungestörten Zugang zu den Automaten.
 
 
§ 10 Datenschutz
 
Wir sind berechtigt, Daten des Käufers zum Zwecke der Begründung und Durchführung der rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisse zwischen uns und dem Käufer sowie in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu erheben, verarbeiten und zu nutzen.
 

§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl
 
(1) Beiderseitiger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Düsseldorf, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

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